Speicherung und Veröffentlichung von Vereinsdaten

Nach der Datenschutzgrundverordnung ist eine Einverständniserklärung Voraussetzung.

Name und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden im städtischen Internetauftritt veröffentlichen, Einladungen an Vereinsvorsitzende senden, - nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist eine Einverständniserklärung des Vereinsvorsitzes dafür notwendig.

In Vreden gibt es ein reges Vereinsleben, dies kommt im besonderen Maße der Wohnqualität zugute. Doch wie kann ich erfahren, welche Angebote es gibt, an wen ich mich wenden soll, wenn ich mich für einen Verein oder Verband interessiere? Bislang wurden die Angaben zu den verschiedensten Vereine und Verbände zum Beispiel im Internetauftritt der Stadt Vreden veröffentlicht. Die Angaben dazu hatte die Stadt über die Vereine selbst oder aber aus Presseberichten erhalten. Nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung hat die Stadt Vreden alle ihr bekannten Vereine und Verbände angeschrieben mit Datenschutzhinweisen und einem Formular für die Einverständniserklärung.

„Wir haben zirka 150 Anschreiben versandt, bisher aber nur knapp die Hälfte zurück erhalten“, heißt es von der zuständigen Fachabteilung. Daher dürfen die Namen und Anschriften der anderen Ansprechpersonen nicht weiter gespeichert und auch nicht veröffentlicht werden.

Im städtischen Internetauftritt unter „Leben in Vreden – Freizeit, Kultur und Sport“ sind die Vereine und Verbände veröffentlicht, die dazu ihr Einverständnis gegeben haben.

Dort sind auch die Datenschutzhinweise für Vereine und Verbände und das Formular für die Einverständniserklärung hinterlegt.